Schutz der Freiheit - Schutz des Leibes

Philosophische Anmerkungen zum Zugriff auf den Menschen

Von Jens Heisterkamp

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Die Jahrtausendwende steht ganz im Zeichen einer Neukonzeption des Menschen. Wissenschaft und Industrie verkündeten im Einklang mit den mächtigsten Staatsoberhäuptern der Welt die Genom-Entschlüsselung als den größten Schritt für die Menschheit seit Erfindung des Rades. Australische Forscher meldeten den Erfolg einer gezielten Gewebeanzucht aus embryonalem Material im Tierversuch. Mit aller Macht wird die Manipulation omnipotenter Stammzellen von Klonen vorangetrieben, um ihre Entwicklungsfähigkeit zu transplantationsfähigen Organen zu testen. Hatte der Schock, den 1997 die Produktion von Dolly auslöste, noch weltweit zu Warnungen vor dem Klonen von Menschen und den Gefahren der Biotechnologie geführt, brachte das Jahr 2000 eine Flut von wissenschaftlichen »Durchbrüchen« und ethischen Grundsatzänderungen, die in dem Beschluss des britischen Parlaments, erstmals das Klonen von Menschen zuzulassen, kurz vor Beginn des Jahres 2001 gipfelte. Auch die National Health Institutes in den USA hatten zuvor bereits neue Regeln bekanntgegeben, wonach die Forschung an embryonalen Stammzellen freigegeben und ihre öffentliche Förderung zugesagt wurde.

In Deutschland gerät derweil das Embryonenschutzgesetz immer mehr unter Druck. Zwar verbietet das Gesetz bisher die Verwendung von Embryonen und Stammzellen zu Forschungszwecken, doch ist allgemein bekannt, dass Keime in eingefrorenem Zustand aus den USA importiert werden. Viele Forscher sehen nicht ein, warum dieses »Feigenblatt« noch aufrecht erhalten wird. Im alltäglichen Laborbetrieb gelten die bislang noch geschützten Anfänge menschlichen Lebens ohnehin nur neutrale Zellansammlungen.

Der nun auf breiter Front vollzogene Schritt zum »therapeutischen Klonen« ist gravierend, weil er zum ersten Mal mit vollem Bewusstsein gegen das Prinzip der Unverfügbarkeit menschlichen Lebens verstößt. Hier hilft auch kein Rekkurs mehr auf die schon akzeptierten Tabubrüche in unserer Gesellschaft: denn anders als bei der künstlichen Befruchtung geht es hier nicht darum, durch Verletzung der natürlichen Formen der Fortpflanzung einem Kind zum Leben zu verhelfen; es geht auch nicht darum, das beim Schwangerschaftsabbruch ohnehin anfallende »biologische Material« wie bei Therapieversuchen mit fötalem Gewebe zur Behandlung von Alzheimer-Patienten zu verwenden. Es geht beim »therapeutischen Klonen«, um es auf eine Formel zu bringen, anders als beim Schwangerschaftsabbruch, wo Leben beendet wird, weil es nicht gewollt wird, ausdrücklich darum, Leben zu wollen, im vollen Bewusstsein, es wieder zu beenden. Denn der Embryo, der aus einer Vermengung von Spenderzelle und eigenem Erbgut produziert, das menschliche Wesen, dessen Entwicklung in Gang gesetzt wird, wird allein zu dem einen Zweck ins Leben gerufen, als Mittel zur Heilung eines anderen Menschen zu dienen.

Der Mensch als Objekt

In der Öffentlichkeit wird erst langsam begriffen, dass und mit welchen Folgen wir durch solche Übertritte einen jahrhundertelang gewachsenen ethischen und rechtlichen Raum verlassen. Dabei ist die grundsätzliche ethische Entscheidung bereits gefallen, den Menschen entgegen allen modernen Rechtsprinzipien in seiner - nicht nur biologischen, sondern auch psychischen, charakterlichen und sozialen - Veranlagung und Ausstattung zum Objekt menschlicher Absichten machen zu wollen. Nicht etwa nur Außenseiter wie der auch in Fachkreisen als Phantast gehandelte Amerikaner Richard Seed, der optimistisch auf seinen eigenen Klon zusteuert, sondern auch angesehene Biologen wie Professor Lee Silver aus Princeton oder die Genetik-Ikone James Watson führen offene Plädoyers für medizinische Eugenik, für Erbgutaufbesserung, für das Recht auf »reproduktive Freiheit« und die »Pflicht zum optimalen Baby«.

Parallel zu den Versprechungen einer Konstruktion ewigen Lebens und ewiger Gesundheit findet eine Etablierung der »leidensfreien Menschheit«, die Klaus Dörner so treffend als heimliches Anti-Motiv der Moderne charakterisiert hat, mit den Mitteln der Genmedizin bereits statt, indem mit den Möglichkeiten der gendiagnostischen Analyse und der liberalen Praxis des Schwangerschaftsabbruchs das, was man immer unverfrorener als »genetische Defekte« bezeichnet, in Form real lebender Menschen kaum noch zum Leben zugelassen wird. Über die rigide Praxis der Selektion von Behinderungen hinaus - 95 Prozent der Kinder, denen ein Gentest die Anlage zum Down-Syndrom voraussagt, erblicken nie das Licht der Welt - etabliert sich bereits eine neue Klasse von Diskriminierten, jene der »nicht sichtbar Behinderten« (so die Behindertenaktivistin Brigitte Farberer auf einer Tagung der Enquetekommission des Bundestages im Oktober 2000). Diese Menschen sind Träger einer nicht oder noch nicht ausgebrochenen Erbkrankheit und müssen der Logik der sozialen Marktwirtschaft folgend damit rechnen, im Fall einer Weitergabe des Befunds bei der Arbeitssuche oder beim Abschluss einer Krankenversicherung diskriminiert zu werden.

Der neue Adam

Ein vorläufig letztes Beispiel aus der schönen neuen Welt, die angebrochen ist: am 29. August des Jahres 2000 wurde in den USA der kleine Adam geboren, der erste zu medizinischen Zwecken unter dem Mikroskop selektierte Mensch (vgl. Spiegel 41/2000). Adam war zusammen mit seinen embryonalen Geschwistern in vitro produziert worden und hatte es geschafft, sich im Labor gegen seine Mitkonkurrenten in einem Tauglichkeitstext durchzusetzen. Adam wurde unter therapeutischen Gesichtspunkten selektiert - er sollte dazu beitragen, eine bereits lebende, sechs Jahre alte Schwester, die unter einer schweren Erbkrankheit leidet, zu heilen. Eine Aussicht auf Heilung bestand, wenn dieser Schwester aus Nabelschnurblut gewonnene Zellen eines kompatiblen Geschwisterkindes transplantiert werden könnten. Bei einer natürlichen Zeugung wäre jedoch das Risiko enorm hoch gewesen, dass den Eltern ein weiteres, erbbelastetes Kind geboren würde. Die Eltern verzichteten deshalb zunächst darauf, bis sie von der Möglichkeit der Präimplantationsdiagnostik (PID) hörten. Dann unterzogen sich die Eltern folgender Prozedur: in vier vergeblichen Anläufen wurden Embryos in Vitro angesetzt, genetisch auf das Risiko erblicher Belastung untersucht, ohne dass es bis zu einer erfolgreichen Einnistung eines Embryo gekommen wäre. Bei einem fünften Versuch wurden von 15 erzeugten Embryos zwei für tauglich gefunden und einer von ihnen schließlich implantiert - Adam. Molly hat nun Berichten zufolge eine zwischen 85 und 90 Prozent liegende Chance, dass ihre Knochenmarksschwäche ausheilt.

Freiheit, Würde und Leiblichkeit

Was kann dieser auf breiter Front in Gang gesetzten Instrumentalisierung des Menschen eigentlich noch entgegengesetzt werden? Wie kann es sein, dass in einer Zeit, die einerseits das Ideal der autonomen Person so hoch schätzt und die auf die Rechte der Individualität so großen Wert legt, die leibliche Seite des Menschen zum Objekt und zum bloßen »Material« verkommt? Offenbar ist zur Zeit nirgends mehr ein ausreichend abgesichertes Bewusstsein darüber mehr vorhanden, in welch subtiler Weise die Leiblichkeit des Menschen und seine Individualität zusammenhängen. Hier sind Philosophie und Ethik gefragt, deren Lage zwar angesichts der Goliath-Koalition aus Wissenschaft, Politik und Industrie wenig aussichtsreich erscheint, die ihre Davids-Chance aber auch nicht einfach kampflos jener bioethischen Anpassungsideologie abtreten darf, die den Instrumentalisierungswünschen der »Macher« das Wort redet. Noch gibt es ein ethisches Erbe, das den Menschen vor fremdbestimmenden Zugriffen schützen kann. Versuchen wir, einige seiner zentralen Bestandteile zu vergegenwärtigen.

Bisher noch bildet für alle Ethik und für die Vorstellung menschlicher Grundrechte die Idee der menschlichen Individualität den entscheidenden Bezugspunkt. Sowohl die Rede von der Würde des Menschen als auch die Idee der Menschenrechte lebt vom Bewusstsein einer obersten Wesens-Instanz, die den Menschen als Menschen auszeichnet und dadurch schutzwürdig macht. Dieses wesenhaft Menschliche, das beispielsweise das deutsche Grundgesetz als »unantastbar« anerkennt, ist philosophisch erfassbar als das Einmalige, Nichthintergehbare und Nichtreduzierbare des menschlichen Wesens. Dies meint auch das aus dem Lateinischen stammende Wort »Individualität« als das Unteilbare, das Kant in der »Grundlegung zur Metaphysik der Sitten« zu der bis heute maßgeblichen Feststellung veranlasste: »Was einen Wert hat, hat einen Preis, an dessen Stelle kann auch etwas anderes, als Äquivalent, gesetzt werden, was dagegen über allen Preis erhaben ist, ... das hat seine Würde.«

Im gleichen Sinn wird in modernen Grundrechtsdeklarationen der Begriff der »Person« gebraucht. Der heute noch gebräuchliche Begriff der »Person« ist in der scholastischen Philosophie geprägt worden. Diese verband mit »Person« die Substanzialität eines nicht reduzierbaren, nicht ableitbaren, in sich selbst beruhenden Wesens. Diese Auffassung einer substantiell gedachten Person wird jedoch heute im öffentlichen Bewusstsein vermischt mit einer ganz anderen Begriffsbedeutung, die sich im Zuge der frühneuzeitlichen, westeuropäischen Aufklärung entwickelt hat. Es handelt sich dabei nicht mehr um ein transzendentales Wesensverständnis, sondern um ein empiristisches Beschreiben dessen, was an der Person generalisierbar ist. Dieses Konzept wurde zunächst von John Locke (1632-1704) vertreten. Locke kehrte die Rangfolge von Sein und Bewusstsein um: die selbstbewusste Reflexion versichert sich nicht mehr der (laut der thomistischen Philosophie) substanziell immer schon gegebenen Person, sondern sie konstituiert sie durch diesen Akt überhaupt erst. Erst da, wo selbstbewusstes Nachdenken stattfindet und sich autonom der Person-Existenz versichert, soll daher auch von Person die Rede sein. Damit ist selbstverständlich auch der Umkehrschluss formuliert: »without consciousness there is no Person« - ohne Bewusstsein gibt es keine Person - eine Haltung die heute, wenn auch unausgesprochen, die allein maßgebliche geworden ist.

Die ethische Problematik dieses für die Regelung agierender Individuen durchaus brauchbaren Person-Begriffs offenbart sich erst, seit durch den Fortschritt der Wissenschaften und der Verlust instinktiver Wertegewissheiten Situationen geschaffen werden, in denen es für den Augenschein nicht mehr eindeutig auszumachen ist, ob alles menschliche Leben auch personalen Charakter hat und somit unter dem Schutz der Grundrechte steht: es ist heute immer weniger selbstverständlich, dass etwa beim Embryo, oder auch beim geistig Behinderten oder beim Sterbenden, ein potenzielles Person-Sein relevant ist. So wird in der aktuellen Debatte die definitorische Reichweite von »Person« zum entscheidenden Kriterium über Leben oder Tod. Ob Embryonen oder ebryonale Stammzellen, »Hirntote«, komatöse schwerstbehinderten oder unheilbar kranke Menschen: immer häufiger erleichtert das empiristische Verständnis von »Person«, das Kriterium des Menschlichen in solchen ethischen Zwangslagen einfach auszublenden. »Menschliches Leben ist (...) nicht biologisch, sondern im Licht dieses Personseins zu verstehen und zu bewerten«, behauptet etwa der Anhänger des Präferenz-Utilitarismus Hans Martin Sass. Dadurch entsteht die fatale Situation, dass ein zentraler Begriff der traditionellen Ethik, dem es gerade darum geht, das eigentlich Menschliche zu erkennen und als herausragenden Wert zu schützen, heute im Rahmen einer Beschwichtigungsethik vereinnahmt und gegen den Menschen gerichtet wird. Denn überall da, wo eine substanzielle Philosophie als wesentlich für den Menschen seine Erkenntisfähigkeit und seine reflexive, zur Selbsterfassung fähige Bewusstseinsartigkeit betont, stehen heute Vertreter des Utilitarismus mit dem Verweis bereit, eben dies Wesentliche fehle ja in vielen Formen menschlichen Lebens und müsse wegen dieses Fehlens auch nicht den strengen Kriterien einer Ethik des Menschen unterworfen werden.

Die Integrität der leiblich-seelisch-geistigen Einheit

In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, eine neue Sensibilität für die Integrität der leiblich-seelisch-personalen (oder auch: -geistigen) Einheit zu wecken, die der Mensch als ein sich entwickelndes Wesen ist. Der Gesichtspunkt der Entwicklung ist dabei wesentlich. Denn der Mensch entfaltet sich über die Dauer seines Lebens von der Empfängnis bis zum Tod. Zur bewussten Persönlichkeit erwacht er dabei schrittweise, wenn die physiologischen und sozialen Grundlagen dazu vorhanden sind. Rekapitulieren wir noch einmal: Der höchste und wichtigste Grundsatz, an dem wir das Gewähren eines ethischen Schutzes bemessen, ist die Freiheit, der Sinn menschlicher Würde. Das Gegenteil dieser freiheitlichen Würde, vor dem Ethik schützten soll, ist fremdbestimmter Zwang. Davon bedroht ist aber nicht etwa nur die Äußerungsmöglichkeit der Freiheit auf der im engeren Sinne personalen Ebene, die etwa durch das Recht auf Meinungsäußerung geschützt wird. Auch die leibliche Integrität des Menschen fällt unter das Kriterium der schutzbedürftigen Freiheit und der Abwehr von Fremdbestimmung. Deshalb darf ja auch das noch nicht seiner selbst bewusste Kind keineswegs als bloßer Gegenstand behandelt werden. Dass es seine etwaige Instrumentalisierung zum Zeitpunkt der Fremdbestimmung nicht bemerkt, heißt nicht, dass es dadurch in seiner Würde nicht beeinträchtigt würde. Ein Kind, das von seinen Eltern etwa zu Gewinnzwecken als Baby verkauft wurde, ist trotzt der eigenen Unbewusstheit während des Vorgangs später im Bewustsein seiner Würde verletzt und muss daher hier und jetzt davor geschützt werden. Der Mensch als ein sich durch verschiedene Existenzphasen entwickelndes Wesen muss deshalb an jedem Punkt seiner Entwicklung vor Fremdbestimmung geschützt sein, wenn Würde und Freiheit gelten sollen. Damit ist auch der Einwand, im Falle der Verwendung embryonaler Stammzellen, deren Entwicklung nach der Verwendung des benötigten Zellmaterials abgebrochen werde, entstehe doch aber kein würdefähiges Subjekt, widerlegt. Im übrigen verletzt es unsere eigene Würde als verantwortlich denkende und handelnde Menschen, in dieser Art menschliches Leben im Frühstadium als bloßes Mittel zu gebrauchen.

Der Leib als Ausdruck des Menschen

Ein wichtiges theoretisches Hilfsmittel, das die Akzeptanz der Genmedizin beim Menschen befördert, liegt in der Deutung des Leibes als eines austauschbaren Instrumentes, dessen sich die »Person« lediglich »bedient«, die man bei Bedarf »repariert« und in immer umfassenderen Teilbereichen substituiert. Diesem auf das dualistische Menschenbild des Rationalismus zurückgehenden System möchten wir ein Verständnis des Leibes entgegenhalten, das die körperliche Dimension des Menschen konsequent in seinen Rang als freies Wesen in Entwicklung integriert.

Für die Leiblichkeit gilt in besonderer Weise das, was die mittelalterliche Philosophie ganz allgemein von der Materie sagte: sie ist »principium individuationis«, hier: Grundlage der individuellen Entwicklung. Der Vorgang der Individuation durch die Leiblichkeit vollzieht sich dabei jedoch weitaus subtiler, als ihn eine Werkzeug-Metapher darstellen könnte. Denn der Mensch ist eine wohl unterscheidbare, aber nicht zu trennende Einheit von belebter Materie, Seele und Geist. Philosophisch gesehen ist die Idee der stofflich-geistigen Ganzheit des Menschen bereits bei Aristoteles anzutreffen. Aristotels sah den Menschen als ganzheitlich-gegliedertes Wesen, dessen Wesens-Glieder von seiner Geist-Seele auf verschiedene Weise durchdrungen werden. Aristoteles bezeichnet in seinem Werk »Über die Seele« die Seele als die »Form«, also als das gestaltende Prinzip des Leibes. Schon die Pflanze hat als leibgestaltendes und -erhaltendes Prinzip eine Art formender »Seele«, und zwar eine Wachstumsseele. Das Tier ist demgegenüber durch eine sein Verhalten gattungshaft prägende, empfindende Seele bestimmt. Erst beim Menschen gibt es eine selbstbewusst erkennende, individuelle Geistseele. Wichtig ist nun, dass Aristoteles die Schichtung dieser Seelenanteile so beschreibt, dass jeweils die höher organisierte Seelenstufe die übrigen umfasst, dass die »unteren« gewissermassen in den »oberen« mitenthalten sind, in einem von Aristoteles selbst gebrauchten Bild: »wie das Dreieck im Viereck«. Die menschliche Wesenheit ist demnach nicht von unten nach oben, sondern gewissermaßen von oben nach unten aufgebaut. Wie wir schon im Tierreich sehen, dass die jeweils untergeordneten, vom einzelnen Wesen umschlossenen Seinsstufen für die Wesensart einer Tierspezies modifiziert wird, wie also die vegetativen und gestaltbildenden Prozesse den Eigentümlichkeiten einer Art dienstbar gemacht werden, so wirkt für uns Menschen das höchste Prinzip, die Möglichkeit des Erscheinens und Agierens einer Geistseele im Leib bis in die physische Formung hinein. Die belebte menschliche Gestalt ist von der Geist-Seele aufgebaut und durchdrungen. Deshalb umfasst die Einmaligkeit und Unersetzbarkeit der menschlichen Individualität auch die Einmaligkeit seiner Leiblichkeit.

Es ist also nicht möglich, eine der Lebensdimensionen des Menschen zu verändern, ohne gleichzeitig auch die anderen zu beeinflussen. Im Hinblick auf diesen untrennbaren Zusammenhang hat der Theologe Dietrich Bonhoeffer in seiner »Ethik« formuliert: »Es ist idealistisch, aber nicht christlich, den Leib ausschließlich als Mittel zum Zweck zu verstehen. Ein Mittel kommt ja in Wegfall, sobald der Zweck erreicht ist. Dem entspräche die Auffassung des Leibes als Kerker der unsterblichen Seele, die mit dem Tode den Leib für immer verlässt. Nach christlicher Lehre hat der Leib höhere Würde. Der Mensch ist ein leibliches Wesen und bleibt es auch in Ewigkeit. Leiblichkeit und Menschlichkeit gehören untrennbar zusammen.« Dieser Gedanke muss keineswegs als einseitige Betonung der menschlichen Sterblicheitsverhaftung verstanden werden. Gerade auch denjenigen, die von einem nachtodlichen Leben in Form der Wiederverkörperung überzeugt sind, kann diese untrennbare Verknüpfung einleuchten. Für sie ist im Unterschied zur christlich-konfessionellen Anthropologie die dreigefächerte Einheit des Menschen jedoch nicht nur das Entwicklungsziel der Schöpfungsidee oder menschlichen Gattung, sondern das einer jeden menschlichen Individualität selbst. Im Unterschied zum fernöstlichen Reinkarnationsglauben gesteht die abendländische Spiritualität dem leiblichen Element für das Menschsein gerade konstitutive Bedeutung zu und versteht die Verbindung des Menschen mit der materiellen Welt nicht etwa als Faktor des Irrtums und der Täuschung, sondern als sinnvolle Basis der Individuation.

Dieser individualisierende Bezug des Leiblichen macht sich, sofern man den westlich orientierten Reinkarnationsgedanken in Betracht zieht, sogar über den Zeitraum der jeweiligen irdischen Inkarnation hinaus geltend. Denn auch nach dem Ablegen der jeweils einmaligen Erdenleiblichkeit bleibt ja der personale Kern auf seinem weiteren Entwicklungsweg von dem bestimmt, was der Mensch an Erfahrungen gesammelt hat: das jeweilige Ich ist in gewisser Weise nichts anderes als das geistige Konzentrat dieser Erfahrungen. Und von diesen Erfahrungen geprägt, strebt es wieder auf eine neue Verkörperung zu, die sich aus den Folgen der vorangegangenen ergibt und diese sinnvoll fortsetzt. Auf diesem Entwicklungsweg reißt also der Leiblichkeitsbezug des sich entwickelnden Menschen niemals ganz ab. Das bedeutet: Ohne eine spezifische Leiblichkeit gibt es keine Entwicklung individueller Geistigkeit. Ebenso wie individuelle Eigenart durch Verleiblichung entsteht, organisiert und gestaltet sich die Individualität andererseits selbst wiederum neue Leiblichkeit. Leiblichkeit ist auch aus diesem Grund mehr als nur Zweck der Individuation, vielmehr auch in der Dimension des Ausdrucks Teil der Ganzheit Mensch.

Anspruch auf Sakrosanktheit

In den Grundrechten auf Leben und körperliche Unversehrtheit wirkt das klassische, antik-jüdisch-christliche Bild der Einheit des Menschen, das in der scholastischen Philosophie bekräftigt, durch den Rationalismus theoretisch eingeschränkt und durch die moderne Biomedizin praktisch untergraben wird, heute noch weiter. Sie sind Ausdruck der Achtung vor der unersetzlichen, der Individualität zugehörigen Leibesgestalt, deren Würde gerade ein moderner, spirituell orientierter Humanismus wieder neu begründen könnte. Der Philosoph Hans Jonas bemerkt dazu in seinen Aufsätzen über »Medizin und Ethik«: »Meine Identität ist die Identität des ganzen und gänzlich individuellen Organismus, auch wenn die höheren Funktionen des Personseins ihren Sitz im Gehirn haben.« Die ganze Leibesgestalt einschließlich aller Organe hat demnach für Jonas »Anspruch auf jene Sakrosanktheit, die einem solchen Subjekt nach menschlichem und göttlichem Recht gebührt. Diese Sakrosanktheit gebietet, dass es nicht als bloßes Mittel benutzt wird.« Ähnlich sieht es der Medizinethiker Detlef Linke, wenn er im Blick auf die heutige Diskussion um Menschenrechte in den Biowissenschaften feststellt: »Menschenrechte, die keine Rechte des menschlichen Körpers sind, verfehlen den Menschen.« Diese kurzen Überlegungen wollten zeigen, wie beide Seiten zusammenhängen. Nur auf dem Weg einer verstärkten Erkenntnis wird die Sensibilität für die leibliche Individualität des Menschen zu wahren und wiederzugewinnen sein, die heute der Bioetechnik zum Opfer fällt.

Jens Heisterkamp: heisterkamp@info3.de         For more work by the same author see www.info3.de

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